Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der BOLWINS International GmbH
Wilhelmstr. 6-8
D-21073 Hamburg
Telefon +49 40 28 78 08 90
Telefax +49 40 28 78 08 91
E-mail: onlineshop@bolwins.com
Handelsregister Hamburg: HRB 112936
Geschäftsführerin: Liang Liang
Steuernummer: DE270103581
Bankdaten:
BOLWINS International GmbH
Hamburg Volksbank
IBAN: DE35 2019 0003 0005 3430 03
BIC/SWIFT-Code: GENODEF1HH2
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der BOLWINS International GmbH (nachfolgend BOLWINS) und dem jeweiligen Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Regelungen wird ausdrücklich widersprochen. Andere als die hierin enthaltenden Regelungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen BOLWINS und dem jeweiligen Käufer Bestandteil des Kaufvertrages.
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der BOLWINS auf deren Internetseiten stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, bei BOLWINS Waren zu bestellen.
Die Angebote der BOLWINS sind verbindlich. Die Bestellung der gewünschten Ware durch den potentiellen Käufers kann wahlweise fern, mündlich, schriftlich, per e-mail oder Telefax erfolgen und stellt Angebotsannahme auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Das Angebot ist spätestens dann verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu BOLWINS passiert hat.
§ 2 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
BOLWINS International GmbH
Geschäftsführerin: Liang Liang
Wilhelmstr. 6-8
D-21073 Hamburg
Telefax: +49 40 28 78 08 91
E-mail: onlineshop@bolwins.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle von BOLWINS ausgewiesene Preise sind in Euro (€) angegeben und beinhalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 19%
und verstehen sich zuzüglich der Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung. Eine Selbstabholung durch den Käufer bei der BOLWINS ist allerdings möglich.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto der BOLWINS zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Die BOLWINS liefert die Ware gegen Vorkasse, per Nachnahme; dies gilt auch bei Selbstabholung durch den Käufer.
(4) Über die gekauften Artikel stellt BOLWINS dem Kunden eine Rechnung aus, die ihm mit Auslieferung der Ware ausgehändigt wird.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich seitens BOLWINS zugesagt wurde.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgte die Lieferung ab Lager an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. BOLWINS bestimmt den jeweiligen Transportweg und -mittel, sofern der Käufer keine besondere Versandart wünscht.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist BOLWINS berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Käufer bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(4) BOLWINS haftet im Fall des nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 3% des Lieferwertes.
(5) Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die BOLWINS nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter) verlängert sich die Lieferfrist entsprechend dieser Hinderung. Der Käufer wird hiervon unverzüglich unterrichtet.
(6) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer die BOLWINS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der BOLWINS die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den der BOLWINS entstandenen Ausfall.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets Namens und im Auftrag der BOLWINS. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht BOLWINS gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt BOLWINS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer der BOLWINS anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für sie verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Käufer tritt dieser auch solche Forderungen an BOLWINS ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; BOLWINS nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
(4) BOLWINS verpflichte sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§ 7 Gefahrübergang, Abnahme und Untersuchungspflicht
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware von BOLWINS an den Käufer übergeben worden ist.
(2) Der Käufer hat die Pflicht, die gekaufte Ware abzunehmen, sofern diese nicht mit offensichtlichen Mängeln behaftet sind. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur / Frachtdienst auf dem Lieferschein zu reklamieren.
(3) Die Übernahme der Ware vom Spediteur / Frachtdienst gilt als Beweis für die richtige Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vom Käufer schriftlich gegenüber BOLWINS zu rügen.
(2) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen oder Angaben der BOLWINS erwarten konnte, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen.
(3) Der Käufer hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. BOLWINS ist jedoch berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
(4) Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolgslosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat BOLWINS die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(5) Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder BOLWINS die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(6) BOLWINS haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit BOLWINS bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet sie allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(7) BOLWINS haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). BOLWINS haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet BOLWINS im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1-3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(8) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von BOLWINS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(9) Der Einbau der von BOLWINS vertriebenen Produkte muss fachgerecht, am besten durch eine Fachwerkstatt erfolgen. BOLWINS weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau und die Montage der Kaufgegenstände zum Erlöschen der ABE bzw. der Zulassung für das umgebaute Kfz führen können. Es ist ausschließlich Sache des Käufers, sich erforderlichenfalls unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder Begutachtung zu bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach der StVZO dürfen Kfz nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt und verwendet werden. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen an im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in die Kfz-Papiere eingetragen werden.
(10) Es gelten gesetzliche Gewährleistungsfristen.
§ 9 Datenschutz
(1) Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von dem Verkäufer gespeichert und verarbeitet. Persönliche Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung erfragt, es sei denn, der Kunde wünscht zusätzliche Service-Dienstleistungen.
(2) Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes von BOLWINS erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
(3) BOLWINS gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Vertragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Kunde kann jederzeit eine Löschung seiner Daten erwirken. Er hat ferner das Recht jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen unter der E-Mail: sales@bolwins.com. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt. § 35 TDSG bleibt unberührt.
(5) Die persönlichen Daten des Kunden werden selbstverständlich vertraulich behandelt, insbesondere nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung weitergegeben.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (SISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem von unwirksamer Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.
Sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, werden die Parteien eine Regelung finden oder gelten lassen, die dem entspricht, was sie vereinbart hätten, wenn sie den offen gebliebenen Punkt bedacht hätten.
(3) Nebenabreden zu diesem Vertrag in mündlicher Form bestehen nicht. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(4) Sofern der Käufer Kaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, ist für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis gleich aus welchem Rechtsgrund Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.BOLWINS ist allerdings berechtigt, im allgemeinen oder einem anderen Gerichtsstand des Käufers Klage zu erheben.